
Regeln für den Betrieb unseres Flugplatzes – Update
gültig ab Sonntag, 27.09.2020
• Der Flugbetrieb endet spätestens mit dem offiziellen Sonnenuntergang des jeweiligen Tages gemäß Flugordnung.• Der Flugplatz ist mit allen Fahrzeugen bis 30 Minuten nach Sonnenuntergang zu verlassen, außer zu vom Vorstand genehmigten Anlässen. (Regelung entfällt ab 27.09.2020)
• Der eventuellen Bitte der zuständigen Jäger, den Flugplatz aufgrund jagdlicher Notwendigkeiten zu verlassen, ist wie bisher zu jeder Zeit Folge zu leisten. (Ergänzung, 27.09.2020)
• Gruppenfeiern sind generell nicht zulässig.
• Offenes Feuer und private Grills sind nicht zulässig. Gegrillt werden darf nur mit dem vereinseigenen Grill.
• Zusätzlich gilt ab Sonntag, 09.08.2020 ein generelles Übernachtungsverbot am Platz.
• Sämtlicher Abfall ist täglich selbst zu entsorgen. Lagern von Abfall über Nacht ist nicht zulässig.
• Auf die Einhaltung der ausgehängten COVID-19 Vorgaben wie Social Distancing, Desinfektionsmittelnutzung etc. wird besonders hingewiesen.
• Abweichungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vorstandes.
Die oben angeführten Regeln gelten bis auf Weiteres bzw. bis zu ihrer schriftlichen Aufhebung.
Bei Beanstandungen der Regeleinhaltung behält sich der Vorstand vor, einzelne Mitglieder zur Rechenschaft zu ziehen, um Strafen für den Verein zu vermeiden wie z.B. Geldstrafen und Flugverbote.
Die Vorstandschaft
Diese Regelungen ersetzen die seit 07.08.2020 geltenden Regeln.