Modellfluggruppe Condor e.V. Schweinfurt

Flugordnung für den Modellflugplatz Pfersdorf der M.F.G. Condor e.V. Schweinfurt


A – Benutzung des Geländes

Die MFG Condor e.V. ist Betreiber des Modellflugplatzes in Pfersdorf. Der Modellflugplatz steht den Mitgliedern der M.F.G. Condor e.V. zur Ausübung des Modellflugsports zur Verfügung. Gastfliegern kann die Benutzung des Geländes bei entsprechendem Versicherungsnachweis und dem Erwerb einer Tagesmitgliedschaft gestattet werden.

B – Zugelassene Modelle

Das Gelände ist in erster Linie für ferngesteuerte Flugmodelle mit oder ohne Verbrennungsmotor bis 25 kg höchstzulässigem Gesamtfluggewicht vorgesehen. Der Einsatz von Flugmodellen mit Turbinenantrieb bis maximal 25 kg Gesamtmasse, die einen Schallpegel von 90 dB(A)/25 m nicht überschreiten, ist zulässig. Der Einsatz von Freiflug-Segelmodellen ist nur bedingt zulässig, d.h. nur dann, wenn die umliegenden Felder, zur Vermeidung von Flurschäden, abgeerntet sind. Alle am Flugbetrieb teilnehmenden Modelle müssen in einem technisch ordnungsgemäßen sowie technisch sicheren Zustand sein.

C – Betriebszeiten

Mit Segelflugmodellen und Modellen mit Elektroantrieb kann zu jeder Zeit zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geflogen werden. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor bzw. Turbinenantrieb dürfen nicht vor 09.00 Uhr gestartet werden. Der Flugbetrieb ist spätestens bei Sonnenuntergang einzustellen. Die Vereinsleitung behält sich besondere Regelungen z.B. bei Jagdveranstaltungen, Training für Nachtflugveranstaltungen etc. vor und wird erforderlichenfalls entsprechende behördliche Gestattungen erwirken

D – Flugsicherheitsregeln

  1. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört wird.
  2. Als Abstellplatz für Flugmodelle ist der Raum zwischen Sicherheitsnetz und Balkenabsperrung ausgewiesen.
  3. Als Aufenthaltsraum für Zuschauer und sonstige, nicht aktiv am Fluggeschehen beteiligte Personen, ist der durch Balkenabsperrung abgesteckte westliche Teil des Geländes vorgesehen und begrenzt.
  4. Im Aufenthaltsraum für Zuschauer ist das Anlassen und Rollen der Modelle nicht erlaubt.
  5. Jeder Pilot, ob Vereinsmitglied oder Gastflieger, muss sich in das Flugbuch eintragen, bevor er den Flugbetrieb aufnimmt.
  6. Die Beendigung des Flugbetriebes ist im Flugbuch einzutragen.
  7. Start und Landung erfolgen, wie in der Großfliegerei, immer gegen den Wind. Start und Landung müssen vom Piloten angesagt werden, damit eventuell andere beteiligte Piloten, den erforderlichen Luftraum für Start und Landung freihalten können. Dazu stehen alle Piloten, welche am Flugbetrieb teilnehmen, immer auf Höhe der Startstelle, am Sicherheitszaun zusammen.
  8. Als Start- und Landefläche dient eine besonders gekennzeichnete, in etwa Nordost nach Südwest verlaufende und ca. 135m lange bzw. ca. 20 m breite Fläche. Diese Fläche ist auf der Ostseite durch die Grundstücksgrenze bzw. einen Bach und auf der Westseite durch bodengleiche weiße Markierungen fixiert.
  9. Start und Landung dürfen nur in diesem Bereich erfolgen.
  10. Die Start- und Landebahn muss bei Flugbetrieb ständig frei sein von Personen und beweglichen und festen Hindernissen.
  11. Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des Flugplatzes  (z.B. Spaziergängern, Feldarbeiter) muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Hierbei sind auch das Gewicht und das Betriebsverhalten der Modelle (Geschwindigkeit, Steuerungsfähigkeit etc.) zu berücksichtigen. Das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist unzulässig. Soweit sich auf den Feldern, im genehmigten Flugraum, Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht überflogen werden.
  12. Als Flugraum ist ausschließlich der in der Anlage zum Genehmigungsbescheid blau gekennzeichnete Bereich zugelassen. Der besonders gekennzeichnete Bereich für Zuschauer – Parkplatz – Hütte darf keinesfalls überflogen werden.
  13. Der Flugraum ist gemäß der gültigen Aufstiegserlaubnis einzuhalten.
  14. Über Straßen und Wege ist eine Mindestüberflughöhe von 25 m über Grund einzuhalten. Dies gilt nicht für Start- und Landevorgänge, wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Straßen- und Wegeabschnitt auf mindestens 25 m Breite keine Personen aufhalten, oder störende Gegenstände (z.B. Fahrzeuge) befinden.
  15. Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer ständig vom Steuerer beobachtet werden. Sie haben, sofern sie steuerbar sind, anderen bemannten Luftfahrzeugen (z.B. Motorflugzeugen, Segelflugzeugen, Hängegleitern) stets auszuweichen.
  16. Sämtliche eingesetzte Flugmodelle mit Verbrennungsmotor müssen mit einem funktionstüchtigen Schalldämpfer, der dem jeweiligen Stand der Technik entspricht, ausgerüstet sein.
  17. Die Vorschriften zum Betrieb von Flugmodellen mit Turbinenantrieb sind einzuhalten. Im Übrigen gilt: Es dürfen maximal zwei Flugmodelle mit Turbinenantrieb gleichzeitig betrieben werden. Während des Betriebs von Modellen mit Turbinenantrieb darf gleichzeitig kein sonstiger Betrieb mit anderen Flugmodellen stattfinden.
  18. Während des Betankens der Modelle muss am Tanküberlauf ein Gefäß untergestellt werden, damit überlaufender Kraftstoff nicht in den Boden eindringen kann.
  19. Bewegliche Startgeräte (Startwinden, Umlenkrollen und andere Vorrichtungen zur Erleichterung des Starts oder zum Aufrollen der Startschnur) dürfen beim Start nicht aus der Hand gelegt werden und müssen umgehend aus dem Start- und Landefeld entfernt werden.
  20. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person ausgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder an einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Hierüber ist ein Nachweis gemäß §8a der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) zu führen. Es muss eine Erste Hilfe Ausrüstung zur Verfügung stehen, die zumindest der für das Mitführen in Personenkraftwagen vorgeschriebenen Ausrüstung entspricht.
  21. Bei Flugbetrieb ist der fest installierte Windsack zu beachten. Bei starken Winden oder sonstigen Witterungsbedingungen, die die Sicherheit des Modellflugbetriebes beeinträchtigen können, darf kein Flugbetrieb stattfinden. 

E – Flugdauer

Die Flugdauer richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Modellflieger und bedarf der gegenseitigen Absprache. Im Zweifelsfalle entscheidet der Flugleiter.

F – Flugleiter und Flugbuch

Flugbetrieb darf nur dann durchgeführt werden, wenn ein vom Platzhalter bestimmter Flugleiter auf dem Platz anwesend ist. Der Flugleiter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Platzes vertraut sein. Der Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und erforderlichenfalls ordnend einzugreifen. Der Flugleiter übt während seiner Tätigkeit am Platz für den Verein (stellvertretend für die Vorstandschaft) das Hausrecht aus.

Den Weisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei nicht Befolgung der Anweisung kann dem Modellflieger durch den Flugleiter ein Flugverbot für diesen Tag ausgesprochen werden. Während seiner Tätigkeit als Flugleiter darf er selbst kein Modell steuern.

Während des Flugbetriebes ist ein Flugbuch zu führen in dem folgende Angaben enthalten sein müssen:

  1. Name des diensthabenden Flugleiters (mit Uhrzeitangabe von..bis…)
  2. Nachdem der diensthabende Flugleiter während seiner Flugleitertätigkeit selbst kein Modell steuern darf, ist für den Fall seiner Beteiligung am Flugbetrieb ein zweiter Flugleiter zu bestellen. Die jeweilige Dienstzeit ist im Flugbuch, jederzeit nachvollziehbar, einzutragen.
  3. Name(n) des (der) Piloten, die ein Flugmodell in Betrieb haben mit Bezeichnung des betreffenden Flugmodells jeweils mit Uhrzeitangabe über die Aufnahme u. Beendigung des Flugbetriebes. Die jeweilige Eintragung in das Flugbuch ist vom Modellpiloten selbst vorzunehmen und vom Flugleiter zu überwachen.
  4. Besondere Vorkommnisse, wie Absturz von Modellen, Verletzung von Personen, Beschädigung von Sachen, Flurschäden, Beschwerden Dritter, müssen aufgeführt werden und durch Unterschrift des Flugleiters bestätigt werden. Daneben ist der Vorstand zu informieren. Dort wird dann entschieden, ob der Vorfall dem Luftamt mitgeteilt werden muss.

Wenn weniger als 3 Personen zielgerichtet auf dem Modellflugplatzgelände anwesend sind, ist die Bestellung eines eigenen Flugleiters nicht erforderlich. Die notwendigen Eintragungen ins Flugbuch sind in diesem Falle durch die Piloten eigenverantwortlich vorzunehmen.

G – Fernsteuerung

  1. Zur Fernsteuerung von Modellen dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die denaktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland entsprechen.    
  2. Die Fernsteueranlagen sind während des Betriebes mit einer Nummer des verwendeten Frequenzkanales enthaltenen Kennzeichnung zu versehen. Für die einzelnen Frequenzbereiche sind dabei folgende Farben zu verwenden:

    27 Mhz-Bereich — braun
    35 Mhz-Bereich — orange
    40 Mhz-Bereich — grün

  3. Vor Inbetriebnahme des Senders ist das Kanalschild dem Frequenzkasten zu entnehmen und an der Antenne des Senders sichtbar anzubringen. 
  4. Punkt 2 und3 gilt nicht beim Betrieb von Sendern im 2,4 GHz-Bereich
  5. Vor jedem Start ist die Anlage einer Funktionsprüfung zu unterziehen.
  6. Bei Anzeichen von Funkstörungen durch Fremdimpulse ist der Flugbetrieb unverzüglich Einzustellen. Dem Luftamt Nordbayern ist jeweils schriftlich   mitzuteilen, wenn solche Störungen, auch wenn nicht durch Fremdimpulse verursacht, aufgetreten sind und wie sie sich ausgewirkt haben.

H – Verhalten bei Unfällen

Bei Personenschäden sind zunächst Sofortmaßnahmen am Unfallort zu ergreifen. Hierfür steht die Erste Hilfe-Einrichtung in der Fliegerhütte zur Verfügung. Bei      Alarmierung des Rettungsdienstes soll als Treffpunkt der Ortseingang von Pfersdorf, Abzweigung Rannunger Weg vereinbart werden. Dorthin ist ein Fahrzeug abzustellen, welches das Rettungsfahrzeug zur Unfallstelle geleitet.

I – Sonstiges

  1. Zuwiderhandlungen gegen diese Flugordnung können gemäß § 58 Absatz 1 Ziffer 11 Luft-VG als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden, soweit sie nicht nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht sind.
  2. Der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Irgendwelche Schadensansprüche können der M.F.G. Condor e.V. gegenüber nicht geltend gemacht werden.

    Hiervon unberührt bleiben Haftungsansprüche:
    a. Gegen einzelne Modellflieger aufgrund von Schäden, die durch den 
        Betrieb der Modellflugzeuge entstanden sind und
    b. gegen den Erlaubnisinhaber aufgrund von Schäden, die durch die 
        Inanspruchnahme der Aufstiegserlaubnis eingetreten sind.

  3. Fahrzeuge aller Art dürfen nur auf dem hierfür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden.
  4. In unser aller Interesse ist jeder Modellflieger sowie Zuschauer gehalten, keine Flaschen, Flaschenverschlüsse, Zigarettenschachteln und ähnlichen Unrat am Flugfeld und in der Umgebung wegzuwerfen, sondern diese selbst sachgemäß zu entsorgen.
  5. Für zeitweise anfallende Instandhaltungsarbeiten am Vereinsgelände wird von jedem Modellflieger ein angemessener Beitrag in Form von Eigenleistung erwartet.
  6. Jeder, der am Flugbetrieb teilnimmt, erkennt die mit dieser Flugordnung getroffenen Regelungen an. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung am Modellfluggelände sieht sich die Vorstandschaft im Interesse aller Modellflieger des Vereins gehalten, Verstöße strikt zu ahnden. Es muss auch mit einer Anzeige bei der Luftfahrtbehörde gerechnet werden. Bei schweren oder fortgesetzten Verstößen droht der Vereinsausschluss. 

Die Erreichbarkeit wichtiger Institutionen u. Einrichtungen (Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei) ist im Glaskasten am Modellflugplatz ausgehängt. Hier ist auch die Erreichbarkeit der aktuellen Vorstandschaft der MFG-Condor e.V. ersichtlich. 

M.F.G. CONDOR E.V.  Schweinfurt

Schweinfurt, Februar 2014

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(Anlage zur Aufstiegserlaubnis 2014) 

Aushang:

Feuerwehr: 112

Rettungsleitstelle: 112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

Giftnotruf: 030 19240

Leopoldina Krankenhaus Schweinfurt: 09721/720-0

Krankenhaus St. Josef Schweinfurt: 09721/570

Polizei Notruf: 110

Polizeiinspektion Schweinfurt: 09721/2020

Die Vorstandschaft ist zu erreichen unter:

 – siehe Aushang im Schaukasten am Flugplatz bzw. Kontaktformular –